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Anhörungsverfahren zum Bundesverkehrswegeplan 2030

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Scharf,

im zwischenzeitlich vorliegenden Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) sind unter der Projektbezeichnung B299-G100-BY Weihmichl/Arth/Neuhausen die Ortsumfahrungen von Oberneuhausen, Unterneuhausen, Weihmichl und Arth entlang der B 299 im vordringlichen Bedarf (VB) und damit in der höchsten Prioritätsstufe enthalten. Die CSU-Marktgemeinderatsfraktion bittet darum, dass sich der Markt Pfeffenhausen in der vom 21.03. – 02.05.2016 laufenden Öffentlichkeitsbeteiligung gegenüber dem zuständigen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Ortsumfahrungen der B 299 betreffend positiv äußerst und die Dringlichkeit selbiger unterstreicht.

Mit einer positiven Äußerung im laufenden Anhörungsverfahren können wir einen Beitrag dazu leisten, dass sich die überfälligen Ortsumfahrungen von Oberneuhausen, Unterneuhausen, Weihmichl und Arth auch in der vom Deutschen Bundestag zu verabschiedenden Endfassung des Bundesverkehrswegplans (BVWP) im vordinglichen Bedarf (VB) wiederfinden.

Nur wenn die betreffenden Ortsumfahrungen als vordinglich eingestuft werden, stellt die Bundesrepublik Deutschland als Straßenbaulastträger auch in der Laufzeit des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) die notwendigen Gelder zur Verfügung. Baurecht und Grunderwerb vorausgesetzt, kann damit nur bei einer Einstufung als vordringlich mit einer Projektrealisierung innerhalb der nächsten 15 Jahre gerechnet werden. Von daher sollten wir alles daran setzen, dass die betreffenden Ortsumfahrungen auch in der Endfassung des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) als vordinglich eingearbeitet sind.

Weil das Anhörungsverfahren am 02.05.2016 endet, der Marktgemeinderat aber erst wieder am 03.05.2016 zusammentritt, bitten wir darum, dass mit einer positiven Äußerung nicht gewartet wird, bis sich das Marktgemeinderatsgremium zu seiner nächsten Sitzung versammelt.

Nachfolgend ein Formulierungsvorschlag:

„Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat G 12
Invalidenstr. 44
10115 Berlin
Bundesverkehrswegplan 2030

Betreff: B299-G100-BY Weihmichl/Arth/Neuhausen

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Markt Pfeffenhausen spricht sich dafür aus, die Ortsumfahrungen von Oberneuhausen, Unterneuhausen, Weihmichl und Arth entlang der B 299 im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) als vordinglich einzustufen.

Begründung: 

Die Ortsumfahrungen von Oberneuhausen, Unterneuhausen, Weihmichl und Arth entlang der B 299 müssen vor dem Hintergrund der dramatischen und rasant ansteigenden Verkehrsbelastung auf diesem Streckenabschnitt, der die A 92 mit der A 93 verbindet, dringend in die Tat umgesetzt werden. Die Dringlichkeit folgt auch daraus, dass dieser Streckenabschnitt  mehr und mehr von Schwerlastverkehr belastet wird, ist er doch Teil der überregional bedeutsamen Verbindungslinie zwischen dem Chemiedreieck Burghausen und dem Raffineriestandort Neustadt im Landkreis Kelheim. Dass das Verkehrsgeschehen auf dem gegenständlichen Streckenabschnitt nicht von Ziel- und Quellverkehr, sondern von überregionalen Verkehrsströmen geprägt ist, zeigen Studien, wonach die Verkehrsbelastung zum Beispiel im Ort Weihmichl nach Bau der Ortsumfahrungen um mehr als 85 % abnehmen wird. Der Markt Pfeffenhausen spricht sich für den zügigen Bau der betreffenden Ortsumfahrungen entlang der B 299 aus, damit die Einwohner der stark vom Durchgangsverkehr belasteten Ortschaften endlich wieder mehr Lebensqualität haben. Aber auch der Markt Pfeffenhausen und seine Einwohner sind auf einen baldigen Bau der geforderten Ortsdurchfahrten angewiesen. Nach Realisierung selbiger rücken wir wieder näher an unsere Bezirkshauptstadt Landshut heran, weil sich die vielen von Pfeffenhausen aus Tag für Tag nach Landshut pendelnden Personen nicht mehr durch die zahlreichen, teilweise S-förmig verlaufenden Nadelöhre der uns benachbarten Ortschaften schlängeln müssen. Mit den Umfahrungen von Oberneuhausen, Unterneuhausen, Weihmichl und Arth geht damit auch eine Steigerung der Lebensqualität in den hinter diesen liegenden Gemeinden, wie zum Beispiel dem Markt Pfeffenhausen, einher. Wir bitten daher, auch im Namen aller Einwohner, an der Einstufung als vordinglich festzuhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Karl Scharf
1. Bürgermeister“

Alternativ ist kann eine Stellungnahme auch online über die Internetpräsenz des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur erfolgen.

Wir hoffen, dass Sie unserem Ersuchen entsprechen können.
Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Hölzl
CSU-Fraktionsvorsitzender

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